OZG – der Weg zur digitalen Verwaltung

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen, besser bekannt als Onlinezugangsgesetzt (kurz: OZG) ist am 18. August 2017 in Kraft getreten. Das Gesetz priorisiert die Digitalisierung öffentlicher Verwaltungen bundesweit und hat das Thema zur „Chefsache“ werden lassen. Im Mittelpunkt stehen dabei Bürger:innen, aber auch die Prozessoptimierung auf kommunaler Ebene.

Ein Gesetz mit ambitionierten Zielen

Das OZG verpflichtet Bund und Länder, Verwaltungsleistungen digital über Verwaltungsportale anzubieten. Damit soll der Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen für Bürger:innen deutlich vereinfacht und modernisiert werden. Oberstes Ziel: Die Nutzerorientierung bei der Entwicklung digitaler Angebote. Verwaltungsportale sollen sowohl den Wünschen der Büger:innen entsprechen, als auch den Anforderungen der Verwaltungsbehörden in Städten und Kommunen entsprechen.  

Im Rahmen des OZG sollen so nahezu alle bestehenden Leistungen der öffentlichen Verwaltungen digitalisiert werden: von der Ummeldung über den Wohngeldantrag, BAföG, die Führerscheinausstellung, Beantragung von Geburtsurkunden bis hin zu Baugenehmigungen. Die meisten dieser Dienstleistungen beinhalten dabei alle eine Bezahlkomponente wie etwa: 

  • die (Neu-)Beantragung eines Personalausweises
  • die Ausstellung einer Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde
  • die Ausstellung eines Anwohnerparkausweises
  • u.v.m. 

Doch warum braucht es für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ein Gesetz auf Bundesebene?  

Die einfache Antwort: Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist hochkomplex. Denn es ist nicht nur die Digitalisierung eines Antrags erforderlich, sondern die des gesamten Prozesses – inklusive ePayment. Hinzu kommt, dass eine digitalisierte Verwaltung vernetzt sein muss, um Bürger:innen nahtlose Services bieten zu können. So zum Beispiel bei einem Umzug. Die Ab- und Anmeldung kann in kürzester Zeit digital erfolgen, wenn die Verwaltungen am ehemaligen und neuen Heimatort notwendige Daten schnell und medienbruchfrei austauschen können. Und dazu braucht es die richtige IT-Infrastruktur. 

OZG: Gesetzlicher Rahmen für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

Das OZG liefert für all das die gesetzlichen Rahmenbedingungen – die Spielregeln und Akteure, die beim Digitalisierungsprojekt öffentliche Verwaltung zum Tragen kommen sind hierin detailliert festgehalten. Als gesamtstaatliche Aufgabe erfolgt die Digitalisierung der Verwaltungen ebenfalls gesamtstaatlich. So übernimmt etwa der Portalverbund die Aufgabe, eine IT-Infrastruktur für die Verknüpfung von Verwaltungsportalen des Bundes, der Länder und der Kommunen zu schaffen. Das  Bundesministerium des Innern und für Heimatist OZG-Koordinator und verantwortet die Koordination des gesamten Digitalisierungsprogramms gemeinsam mit der Föderalen IT-Kooperation (FITKO). Innerhalb der einzelnen Digitalisierungsprogramme werden dann von Bund, Ländern und Kommunen digitale Verwaltungsleistungen geplant und schließlich umgesetzt. 

OZG-Deadline Ende 2022 – der ursprüngliche Zeitrahmen

Im OZG sind mehrere Ziele festgehalten, die mit der Umsetzung erreicht werden sollen:

  • Eine verbesserte Nutzerfreundlichkeit des Onlinezugangs zu digitalen Verwaltungsleistungen
  • Zeitersparnis für Bürger:innen bei öffentlichen Verwaltungsangelegenheiten
  • Steigerung der Qualität und Sicherheit bei der Bearbeitung von Anträgen u.ä.
  • Mehr Effizienz innerhalb der Prozesse in öffentlichen Verwaltungen

Diese Ziele sollten durch die Digitalisierung von insgesamt 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene und durch eine gemeinsame IT-Infrastruktur, dem Portalverbund als gemeinsame Digitalisierungsplattform, erreicht werden. Deadline: Ende 2022. Das war zumindest der ursprüngliche Zeitrahmen für die Umsetzung des OZG. 

OZG-Umsetzung hinkt hinterher – die Gründe

Stand Oktober 2022 sind erst 80 der 575 OZG-relevanten Verwaltungsleistungen bundesweit online für Bürger:innen zugänglich (Quelle: Dashboard OZG Umsetzung). Beim Blick auf die einzelnen Bundesländer zeigen sich zudem erhebliche Unterschiede im Grad der Digitalisierung öffentlicher Verwaltungen. Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz haben durchschnittlich 274 Verwaltungsleistungen von 575 bereits digitalisiert. NRW ist sogar Spitzenreiter mit 401 digitalisierten Leistungen der öffentlichen Verwaltungen auf Landesebene. Dagegen liegt der Digitalisierungsgrad in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und selbst in Berlin noch niedriger. Herausforderungen bestehen für Kommunen vor allem bei:

  • der ganzheitlichen Digitalisierung von Prozessen inklusive dem Payment
  • im Voneinander-Lernen: Viele Projekte, wie etwa die Bürger*innen-Services der Stadt Essen, sind wegweisend und können anderen Städten und Kommunen bei der Umsetzung des OZG helfen – allerdings fehlt es oft an einer umfassenden Kommunikation

OZG-Booster für EfA-Leistungen

Die bisher zu geringe Umsetzung des OZG auf bundesweiter Ebene rief im Mai 2022 den IT-Planungsrat zum Handeln auf. Die Idee: Das ursprüngliche Ziel von 575 bundesweit online zugänglichen Verwaltungsleistungen auf 35 „Einer-für-Alle“-Leistungen (EfA-Leistungen) reduzieren und so die einzelnen Verwaltungsleistungen nicht nur priorisieren, sondern auch Länder bei der Umsetzung besser unterstützen. Die digitalen Services werden bei EfA-Leistungen von einem Bundesland entwickelt und betrieben, können aber von anderen Ländern nachempfunden werden und damit schneller flächendeckend zum Einsatz kommen. 

Doch hat der OZG-Booster geholfen? Leider nein: Auch die Booster-Ziele werden nach jetzigem Stand nicht erreicht und damit ist das OZG in seiner ursprünglichen Fassung als gescheitert anzusehen. Und wie geht es weiter?

OZG 2.0 in Planung – ein Ausblick auf die digitale Verwaltung

Statt des ursprünglichen OZG plant die Bundesregierung eine Novellierung in Form eines OZG 2.0. Das Ziel: Die Digitalisierung kommunaler Verwaltungsleistungen soll nun bis 2025 abgeschlossen sein. Zudem soll mit dem OZG 2.0 die Nutzungslücke zwischen angebotenen und tatsächlich von Bürger:innen genutzten digitalen Verwaltungsleistungen verringert werden, die der E-Government Monitor 2022 immer noch aufzeigt.

Die öffentlichen Verwaltungen sind bereits auf einem guten Weg zur digitalen Verwaltung. Dennoch wird dieser Weg länger sein, als ursprünglich vom Bund geplant. Nicht zuletzt sehen das auch Bürger:innen: Einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom zufolge, wünschen sich neun von zehn Bürger:innen, dass ihre Gemeinde die Digitalisierung der Verwaltung mit mehr Nachdruck verfolgt. Im OZG sehen rund ein Drittel der Bürger:innen ein Langzeitprojekt, dessen vollständige Umsetzung erst in zwei bis fünf Jahren erreicht ist. Andere Länder wie Österreich sind hier noch schneller, wie Bitkom herausstellt. 

Für die öffentliche Verwaltung in Deutschland bedeutet das vor allem: Sich weiter austauschen und voneinander, sowie miteinander lernen. Und nicht zuletzt sich für die einzelnen Digitalisierungsprojekt Partner:innen an die Hand nehmen, die mit einfachen, auf Verwaltungen zugeschnittenen Lösungen die Digitalisierung gemeinsam mit Städten und Kommunen vorantreiben.

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