Unser Ausblick für 2023

26. Januar 2023

Mit dem Rückblick auf das Jahr 2022 stellen wir fest, dass sich einiges in der Modernisierung unserer Verwaltungen bewegt hat. Die Digitalisierung nimmt mehr und mehr Fahrt auf: Digitalisierte Kommunen waren besser in der Lage, die hohe Zahl geflüchteter Menschen zu bewältigen und der zunehmende Fachkräftemangel spornt viele Verwaltungen an, Entlastungen durch Digitalisierung mit Nachdruck zu verfolgen. Und doch könnte es schneller vorangehen. Vor allem im Vergleich mit den Nachbarstaaten steht Deutschland noch immer nicht gut da. In unserer Jahresvorschau wollen wir daher einen Ausblick auf die Digitalisierung des öffentlichen Sektors wagen: Vor allem darauf, was passieren muss, um sie effektiv voranzutreiben und welchen entscheidenden Beitrag ePayment hier leistet.

Probleme und Zeitdruck: OZG bis Ende 2022 nicht flächendeckend umgesetzt

Auch 2022 wurde das Onlinezugangsgesetz heiß diskutiert. Kommunen und Städte sahen es schon weit vorher kommen: Das ambitionierte Gesetz, das bis Ende 2022 den Online-Zugang zu zahlreichen Verwaltungsleistungen ermöglichen sollte, würde scheitern. Bis zur Deadline wurde die Zielmarke von 575 digitalisierten Verwaltungsbündeln deutlich verfehlt. Zu undurchsichtig waren die Prozesse, zu unklar waren Prioritäten, zu knapp war der kalkulierte Zeitrahmen. Doch woran hat es gelegen? Und viel wichtiger noch: Wie geht es weiter?

Weitere Ergebnisse der Studie: Wenige Fortschritte.

Die Bundesregierung plant nun eine Novellierung in Form eines OZG 2.0. Das erklärte Ziel ist, den digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen bis 2025 flächendeckend zu ermöglichen – es gibt also weitere drei Jahre obendrauf. Doch ist der Zeitrahmen der entscheidende Faktor? Oder gibt es doch strukturelle Probleme? Das mahnen zahlreiche Digitalisierungsexpert:innen und Spitzenvertreter:innen der Kommunen an, wie zuletzt die Geschäftsführer:innen der kommunalen Spitzenverbände aus Nordrhein-Westfalen in einem gemeinsamen Positionspapier. Darin fordern sie weitreichende Maßnahmen, um den Digitalisierungsrückstand aufzuholen und gehen weit über die Ziele des OZGs hinaus: 

  • Standardisierung und flächendeckende Einsetzbarkeit von EfA-Lösungen und Klärung von Datenschutzfragen, um die Nachnutzung zu ermöglichen. 
  • Abschaffung des Portal-Dschungels.
  • Einführung eines einheitlichen Nutzerkontos, um bundesweit EfA-Dienste verlässlich und gesichert nutzbar zu machen.
  • Bundesweite Festlegung und Bereitstellung von Standards für Schnittstellen, Formatstandards, Anbindungs- und Nachnutzungsstandards sowie gesetzlich normierte Basisdienste wie etwa der elektronischen Signatur.
  • Verzahnung des OZG mit der notwendigen Registermodernisierung: Diese ist insbesondere für eine medienbruchfreie Digitalisierung notwendig.
  • Erhöhung der Reichweite der bereits geschaffenen Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung, etwa durch Aufklärung und Anreize zur Nutzung.
  • Dauerhafte Sicherung der Finanzierung für die Bereitstellung von Online-Diensten als Voraussetzung für eine technische und personelle Ausstattung und den Betrieb.

 

Die Forderungen machen es deutlich: Kommunen und Städte brauchen mehr Planungssicherheit, Ressourcen und Standards über das OZG 2.0 hinaus, um die nun vom Bund geforderte Eigenverantwortung für die Digitalisierung auch wahrnehmen zu können.

Bundesländer nehmen Fahrt in der Verwaltungsdigitalisierung auf

Die angesprochene Eigenverantwortung fordert der Bund von den Ländern und Kommunen ab 2023 ein, wie der Bundes CIO Dr. Markus Richter bereits im Frühjahr 2022 klarstellte. Auch die wichtige Frage der Finanzierung ist derzeit noch offen.  Einige Bundesländer daher die Initiative ergriffen und ihr Budget für die Digitalisierung der Verwaltungen und den Kompetenzaufbau erhöht. Darunter auch das Bundesland Schleswig-Holstein. Die Landesregierung in Kiel hat ein Zehn-Millionen-Euro-Programm aufgestellt, um den digitalen Wandel im Norden Deutschlands voranzutreiben. Geplant ist die Umsetzung einer ressortübergreifenden Digitalstrategie, wie Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter (CDU) bekanntgab. Sicher werden mehr Mittel folgen und die Länder den Bund in Fragen der Finanzierung weiter unter Druck setzen. 

Zudem hat der IT-Planungsrat, das zentrale Steuerungsgremium zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen, seit Beginn des Jahres einen neuen Vorsitzenden, den Landes CIO aus Hessen Patrick Burkhardt. Unter seiner Leitung setzte sich der IT-Planungsrat bereits neue Zielmarken, wie die Etablierung des Once-Only-Prinzips und die Weiterqualifikation der Mitarbeiter:innen des öffentlichen Dienstes. Hinzu kam bereits im Herbst eine Neuausrichtung der FITKO (Förderale IT-Kooperation), deren Relevanz in der Verwaltungsdigitalisierung zunehmen soll.  

Obwohl der Bund und die Länder die Ziele des OZG weit verfehlt haben und sein Nachfolger noch nicht verabschiedet ist, kommt spürbar Dynamik in die Digitalisierung des Öffentlichen Sektors, auch wenn die Weiterfinanzierung noch weitgehend offen ist. Der öffentliche Druck und das steigende Problem des Fachkräftemangels setzen öffentliche Institutionen unter Zugzwang. Klar ist, es mangelt nicht an den Technologien, sondern an Prioritäten.

ePayment als Katalysator

ePayment ist ein wesentlicher Baustein der Digitalisierung von Kommunen, denn die meisten Verwaltungsleistungen gehen mit Gebühren einher. Diese digital bezahlen zu können, ist die Voraussetzung für medienbruchfreie Verwaltungsprozesse. ePayment ist also eine Schlüsselkomponente für eine digitale Verwaltung.

Im eGovernment MONITOR 2022 zeigt sich: Mehr als 70 Prozent der Bevölkerung wollen Gebühren für Verwaltungsdienstleistungen online bezahlen, doch nur 28 Prozent hatten in der Vergangenheit mindestens einmal die Möglichkeit dazu. Der Einsatz von ePayment bietet Verwaltungen also die Möglichkeit, schnell und eigenverantwortlich einen wesentlichen Schritt in der eigenen Digitalisierung zu gehen. Das machen uns unsere Nachbarn in der EU wie Dänemark oder die Niederlande vor. Verwaltungsgebühren können in diesen Ländern und anderen Ländern seit Jahren selbstverständlich digital entrichtet werden, was zu erheblichen Effizienzgewinnen in den Verwaltungen und einer höheren Zufriedenheit in der Bevölkerung geführt hat. 

Gleichzeitig werden analoge Prozesse für Kommunen zunehmend zum Kostentreiber. Eine Studie der S-Public Services, des Deutschen Städte und Gemeindebundes und von Visa (durchgeführt von der Universität Leipzig) ergab im vergangenen Jahr, dass bereits mittelgroße Kommunen im Durchschnitt mindestens 174.000 € pro Jahr für das Management von Bargeld und Überweisungen ausgeben. Das entspricht etwa den Personalkosten für 2,5 erfahrene Verwaltungsfachangestellte. Diese Ressourcen werden durch analoge Prozesse gebunden und fehlen in der Bekämpfung des sich immer dramatischer zuspitzenden Fachkräftemangels.

2023 wird die Relevanz der Digitalisierung des Öffentlichen Sektors im Schatten diverser Herausforderungen und Wahlen weiter zunehmen. Erste, positive Tendenzen sind in den Ländern erkennbar und Technologie ist vorhanden. Klar ist, dass die jüngsten Initiativen der Länder nicht durch einen erneuten und langwierigen Streit um Finanzierung gebremst werden dürfen.